Informationen zur Wikando Lastschrift für Banken

Geändert am: Mo, 8 Jan, 2024 um 4:00 NACHMITTAGS

INHALTSVERZEICHNIS

Gut zu wissen

Organisationen, welche die FundraisingBox nutzen, können ihre Banken vor und während der Einrichtung der Wikando Lastschrift als Zahlungsweise auf diesen Artikel verweisen, wenn die Wikando Lastschrift eingerichtet und verwendet werden soll. Ziel ist es, für die Banken darzustellen, was die Wikando Lastschrift ist, und was für deren Nutzung bankseitig benötigt wird.

Was ist die Wikando Lastschrift?

  • Die Wikando Lastschrift ist eine Zahlungsweise, die z.B. für FundraisingBox-Spendenformulare als Lastschrift-Zahlungsweise im Hintergrund konfiguriert und anschließend von Spender*innen verwendet werden kann.
  • Durch die Nutzung der Wikando Lastschrift kann der Datenübermittlungsprozess für die Abwicklung von Spenden-Transaktionen per Lastschrift zwischen FundraisingBox-Kund*innen-Organisationen und ihren Banken vollständig automatisiert werden.
  • Sobald die Zahlungsweise entsprechend konfiguriert ist und verwendet wird, übermittelt die fragliche FundraisingBox-Instanz die dazugehörigen SEPA-Basis-Lastschriften an die Bank, so dass diese von der Bank direkt und zugunsten des Kontos der Kund*innen-Organisation ausgeführt werden.
  • Die Bank übermittelt Konto-Umsatzdaten an die technische Schnittstelle des FundraisingBox-Systems. So kann z.B. automatisiert eine Rücklastschrift erkannt und pro Transaktion in der FundraisingBox-Instanz der/des Kund*in das Eingangs-/Wertstellungs-/Valuta-Datum eingetragen werden. Letzteres wird gegebenenfalls für Zuwendungsbescheinigungen für die Spender*innen benötigt.

Schnittstelle via WINDATA

Seitens FundraisingBox/Wikando ist der bevorzugte Weg für den Datenaustausch die etablierte Lösung der Firma windata GmbH & Co. KG, die ihr Service-Rechenzentrum (SRZ) mit Standort in Deutschland nach höchsten Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards betreibt und bereits seit vielen Jahren im Bereich der Abwicklung von elektronischen Zahlungsdienstleistungen tätig ist.

Nötige Schnittstellen-Rechte

Damit zwischen Banken und Organisationen, die eine FundraisingBox-Instanz nutzen, Daten über das SRZ von Windata ausgetauscht werden können, müssen für das fragliche Spenden-Bankkonto zwei Rechte eingerichtet werden:

  1. Täglicher Abruf von elektronischen Kontoumsätzen (entweder im Format CAMT53 (bevorzugt) oder MT940)
  2. Einreichung von pauschalautorisierten SEPA-Basis-Lastschriften

Die Einrichtung dieser Rechte erfolgt üblicherweise basierend auf der sogenannten Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch zwischen der Organisation als Kontoinhaber*in und der Bank, bei der das Konto geführt wird. Wenn eine Organisation in ihrer FundraisingBox-Instanz die Wikando Lastschrift aktiviert, dann stellen wir nach Möglichkeit das passende Formular für die Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch zur Verfügung. Es kann aber auch sein, dass seitens der Bank ein spezielles Formular gefordert wird, welches uns nicht vorliegt.

Schnittstellen-Optionen

Wie bereits beschrieben ist der Datenaustausch über das SRZ WINDATA die von uns bevorzugte Lösung. Im Zweifelsfall gibt es jedoch auch die Alternative per EBICS-Zugang:

  • SRZ/Service-Rechenzentrum:
    • Bezeichnung SRZ: WINDATA
      • Sonderfall Sparkassen: Lastschriften werden über WINDATA1 eingereicht, Umsätze, jedoch über WINDATA (ohne 1) abgerufen.
      • Einige Sparkassen ermöglichen die Pauschalautorisierung per SRZ nach wie vor nicht, obwohl dies der modernere und einfachere Weg ist. Beispiele: Hamburger Sparkasse, Landesbank Berlin und Landesbank Baden-Württemberg (letztere sind trotz des Namens ebenfalls Sparkassen)
  • Alternative: Einrichtung und Nutzung via EBICS-Zugang:
    • Grundsätzlich kann die fragliche Bank selbst alle Fragen zum Thema EBICS-Zugang beantworten.
    • Der EBICS-Zugang soll/muss auf eine einzelne Person der Organisation ausgestellt sein, die die entsprechende Kontovollmacht hat
    • Der EBICS-Zugang muss E-Kompetenz (Einzelunterschriftsberechtigung) haben.
    • Es ist nicht möglich, dass der EBICS-Zugang auf eine Person bei der Wikando GmbH/FundraisingBox oder der windata GmbH & Co. KG ausgestellt wird.

Hinweis: Der zu verwendende EBICS-Zugang darf noch in keinem anderen System (z.B. DATEV) der/des Kund*in initialisiert worden sein! Praktisch bedeutet dies, dass ein neuer EBICS-Zugang benötigt wird, der sich kund*innenseitig noch nirgends in Verwendung befindet.

Pauschalautorisierung

Die Pauschalautorisierung ist für die vollautomatisierte Nutzung der Wikando Lastschrift essentiell. Rein technisch ist zwar auch eine Nutzung mit manueller Freigabe der Lastschriften per Online-Banking möglich, aber genau diese Prozessschritte sollen für die Organisationen, die die Wikando Lastschrift für ihre FundraisingBox-Instanzen verwenden, eliminiert werden, um Aufwand zu reduzieren. Es ist somit immer entscheidend, die Pauschalautorisierung zu realisieren. 

Falls die Datenübermittlung seitens der Bank also zwar per SRZ möglich ist, aber die eingereichten Lastschriften dann nicht pauschalautorisiert werden können, dann ist die oben beschriebene Nutzung per EBICS-Zugang vorzuziehen.



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